Der Winterdienst – Eine unbeliebte Aufgabe für die Bewohner.
Lösungen mit Kehrwochen oder die umlaufende Weitergabe der Verantwortung nach einmaliger Durchführung der Arbeiten dienen zwar der Gerechtigkeit, aber für den Verwalter bedeutet dieses noch mehr Arbeit durch die notwendigen Kontrollen.
Für die Bewohner führt diese Vorgehensweise zusätzlich noch zu einer größeren Planungsunsicherheit. Durch die berufliche Situation der Bewohner kann unter Umständen der Winterdienst bei einsetzendem Schneefall während der Tages- / der Arbeitszeit zu Problemen führen.
Als Streugut setzen wir gemäß der örtlichen Winterdienstsatzung abstumpfende Mittel ein.
Auf Basis unserer Erfahrungen setzen wir Splitt ein, um den Anforderungen der örtlichen Satzungen zu genügen. Durch die Verwendung von Splitt im Vergleich zu Salz senken wir die Einsatzhäufigkeit.
Sollte morgens z.B. Raureif-Glätte entstanden sein, müssen wir bei Splitt-Objekten nicht unbedingt streuen, da der Splitt vom Vortag noch ausreichende Wirkung zeigt. Bei Salzstreuung müssten wir auf jeden Fall streuen.
Gleiches gilt auch nach Schneefall. Eine mit Salz gestreute Fläche muss nach Räumen und Streuen nochmals kontrolliert werden, ob Schneereste zu Pfützen geworden sind, die wieder glatte Stellen bei Frost ergeben.
Aus logistischen Gründen können wir den Winterdienst nur in der Nähe von bestehenden Winterdienst Objekten anbieten. Sollten wir Ihre Strasse noch nicht bedienen, können Sie sich auf die ‘ Liste für das nächste Jahr’ setzen lassen.
In folgenden Gebieten sind wir bereits tätig:
Wir versorgen Sie auch mit Streugut oder entfernen Streustoffe von Ihren Bürgersteigen !
Informieren Sie sich unter Streugut oder Entfernung von Streugut über unser Dienstleistungen rund um den Winter.